AGB / Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – „Chalet Écureuil“
Vermieter: Thomas Felder, Glattacher, CH-6102 Malters

1. Anreise / Abreise
Samstag ab 16.00 Uhr bis Folge-Samstag spätestens 10.00 Uhr.
An- und Abreisezeiten gelten auch für individuell vereinbarte Wochentage.
Die Abreise muss am Abreisetag bis spätestens 10.00 Uhr erfolgen. Eine Überziehung der Abreisezeit von mehr als 30 Minuten hat die Berechnung einer weiteren Übernachtung zur Folge.
Andere An- und Abreisezeiten können mit dem Vermieter individuell vereinbart werden.
Sollte der Mieter am Anreisetag bis 22.00 Uhr nicht erscheinen, gilt der Vertrag nach einer Frist von 48 Stunden ohne Benachrichtigung an den Vermieter als gekündigt. Der Vermieter oder dessen Vertreter kann dann über das Objekt frei verfügen. Eine (anteilige) Rückzahlung der Miete aufgrund verfrühter Abreise erfolgt grundsätzlich nicht.

2. Sonderwünsche und Nebenabreden
Sind grundsätzlich möglich. Sie bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Vermieter.
Haustiere sind grundsätzlich nicht erlaubt. Ausnahmen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Vermieter und es ist Art und Größe des Haustieres anzugeben.

3. Bezahlung
Der Mietvertrag erhält mit Eingang der Zahlung auf das Konto des Vermieters seine Gültigkeit.
Die Zahlung ist innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Buchungsunterlagen zur Zahlung fällig.
Wird die Zahlungsfrist nicht eingehalten, so kann der Vermieter vom Vertrag zurücktreten. Die Nichtzahlung gilt als Rücktritt und berechtigt zur Neuvermietung.
Nebenkosten für die Reinigung und Kurtaxen werden in diesem Fall nicht erhoben.

4. Rücktritt
Sie können jederzeit vom Vertrag zurücktreten.
Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen. Im Falle des Rücktritts sind Sie zum Ersatz des uns entstandenen Schadens verpflichtet:
• vom Tag der Buchungsbestätigung durch den Vermieter bis zum 121. Tag vor Mietbeginn eine Annullationsgebühr von 100 Franken.
• vom 120. Tag bis zum 91. Tag vor Mietbeginn 20% des Gesamtpreises
• vom 90. Tag bis zum 61. Tag vor Mietbeginn 40% des Gesamtpreises
• vom 60. Tag bis zum 14. Tag vor Mietbeginn 70% des Gesamtpreises
Bei einem Rücktritt weniger als dreizehn Tage vor Mietbeginn ist der volle Mietpreis zu zahlen.

Es zählt jeweils das Empfangsdatum Ihrer Rücktrittsnachricht. Bereits eingezahlte Beträge werden verrechnet.
Eine Ersatzperson, die zu den vereinbarten Bedingungen Ihren Vertrag übernimmt, kann von Ihnen gestellt werden.
Eine schriftliche Benachrichtigung genügt.

5. Pflichten des Mieters
Der Mieter verpflichtet sich, die gemieteten Sachen (Ferienhaus, Inventar und Außenanlagen, Raupen-Dumper) sorgfältig zu behandeln. Wenn während des Mietverhältnisses Schäden am Ferienhaus und/oder dessen Inventar auftreten, ist der Mieter verpflichtet, dies unverzüglich beim Vermieter schriftlich (per Mail oder WhatsApp) zu melden.

Bereits bei der Ankunft festgestellte Mängel und Schäden müssen sofort beim Vermieter schriftlich gemeldet werden, ansonsten haftet der Mieter für diese Schäden.
Zur Beseitigung von Schäden und Mängeln ist eine angemessene Frist einzuräumen.
Ansprüche aus Beanstandungen, die nicht unverzüglich vor Ort gemeldet werden, sind ausgeschlossen. Reklamationen, die erst am Ende des Aufenthaltes bzw. nach Verlassen des Ferienhauses beim Vermieter eingehen, sind ebenfalls vom Schadenersatz ausgeschlossen.
Bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen ist der Mieter verpflichtet, alles im Rahmen seiner gesetzlichen Verpflichtung Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstandenen Schaden gering zu halten.

Am Abreisetag sind vom Mieter persönliche Gegenstände zu entfernen, der Hausmüll ist in die vorgesehenen Behälter zu entsorgen (Entsorgungsstelle in La Tzoumaz), Geschirr ist sauber und abgewaschen in den Küchenschränken wie vorgesehen zu lagern.

6. Datenschutz
Der Mieter erklärt sich damit einverstanden, dass im Rahmen des mit ihm abgeschlossenen Vertrages notwendige Daten über seine Person gespeichert, geändert und/oder gelöscht werden.
Alle persönlichen Daten werden absolut vertraulich behandelt.

7. Haftung
Die Ausschreibung wurde nach bestem Wissen erstellt. Für eine Beeinflussung des Mietobjektes durch höhere Gewalt, durch landesübliche Strom- und Wasserausfälle und Unwetter wird nicht gehaftet. Ebenso wird nicht gehaftet bei Eintritt unvorhersehbarer oder unvermeidbarer Umstände wie z.B. behördlicher Anordnung, plötzlicher Baustelle oder für Störungen durch naturbedingte und örtliche Begebenheiten. Der Vermieter ist aber gern bei der Behebung der Probleme (soweit dies möglich ist) behilflich.
Eine Haftung des Vermieters für die Benutzung der bereitgestellten Spiel- und Sportgeräte sowie dem Raupen-Dumpers ist ausgeschlossen.

Die An- und Abreise des Mieters erfolgt in eigener Verantwortung und Haftung. DerVermieter haftet nicht für persönliche Gegenstände bei Diebstahl oder Feuer. Für mutwillige
Zerstörungen bzw. Schäden haftet der Mieter in vollem Umfang.

8. Schlussbestimmungen
Fotos und Texte auf der Webseite bzw. im Flyer dienen der realistischen Beschreibung. Die 100-prozentige Übereinstimmung mit dem Mietobjekt kann nicht gewährleistet werden. Der Vermieter behält sich Änderungen der Ausstattung (z. B. Möbel) vor, sofern sie gleichwertig sind.
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht. Die unwirksame Regelung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen und rechtlichen Willen der Vertragsparteien am naheliegendsten kommt.

Es gilt Schweizer Recht. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Wohnort des Vermieters.

9. Elektro-Raupen-Dumper
Der Raupen-Dumper darf nur durch volljährige Personen mit gültigem Führerschein der Kategorie B oder höher benutzt werden.
Zudem benötigt der Lenker eine Haftpflicht-Versicherung.

Vor dem Gebrauch muss zwingend, die Anleitung gelesen und verstanden werden.

Für jeglichen Schaden und/oder Verletzungen an Personen, Gebäude, Landschaft und an Dritten ist der Mieter / Lenker verantwortlich und wird zur Haftung verpflichtet.

Der Raupen-Dumper ist ausschliesslich für den Transport von Gepäck und grossen Einkäufen zu gebrauchen.
Der Raupen-Dumper darf nicht an Dritte ausgeliehen oder für deren Transporte benutzt werden.
Er darf ausschliesslich zwischen der Bergseite der Talstation der Gondelstation in La Tzoumaz und dem Chalet Écureuil gefahren werden.
Es ist verboten, mit dem Raupen-Dumpler auf die Strasse zu fahren!

Wenn die Schneeverhältnisse es nicht zulassen, darf der Raupen-Dumpler nicht benutzt werden.